Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt

Erstberatung zum Festpreis 99,95 Euro

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Verschiedene Mitarbeiter für einen Anwalt für Arbeitsrechts in Frankfurt

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main – Kanzlei Sachse

In einer dynamischen Wirtschaftsmetropole wie Frankfurt am Main entscheiden oft strategisches Geschick und schnelle Reaktionszeiten über den Erfolg arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Genau das bietet Ihnen die Kanzlei Sachse. Unter der Federführung von Rechtsanwalt Christian Staubach, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einer beeindruckenden Expertise aus 19 Jahren Praxis, entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte für Ihre arbeitsrechtlichen Herausforderungen.

Ob wir Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vertreten, komplexe Aufhebungsverträge verhandeln oder Betriebsräte bei Mitbestimmungsrechten beraten, wir agieren mit dem nötigen Biss und der juristischer Weitsicht.

Unsere Kanzleiräume finden Sie in prominenter Lage direkt auf der Frankfurter Zeil. Diese zentrale Anlaufstelle ermöglicht Ihnen nicht nur eine unkomplizierte Erreichbarkeit, sondern bietet auch eine professionelle Atmosphäre für hochvertrauliche Beratungsgespräche.


Rechtsanwälte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt

Warum Kanzlei Sachse? Ihre Vorteile im Arbeitsrecht

Mit Herrn Rechtsanwalt Christian Staubach als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt und einem erfahrenen Team ist die Kanzlei Sachse bestens aufgestellt, um Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen zu unterstützen. Ihre Vorteile:

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt: Herr Staubach bringt spezialisierte Fachkenntnisse und langjährige praktische Erfahrung in das Team ein. Seine Fachanwaltschaft garantiert höchste Kompetenz im Arbeitsrecht.
  • Langjährige Erfahrung: Mit 19 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kennt unser Team die rechtlichen Herausforderungen in der Arbeitswelt und bietet zielgerichtete Lösungen.
  • Individuelle Betreuung: Herr Staubach und unser Team nehmen sich die Zeit, Ihre Anliegen zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln.
  • Effiziente Interessenvertretung: Ob außergerichtlich oder vor Gericht, wir setzen Ihre Rechte engagiert und mit Nachdruck durch.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht in Frankfurt– umfassend und spezialisiert

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet. Gerade in einer Stadt mit so vielen Großkonzernen, Banken und internationalen Arbeitgebern sind die rechtlichen Konstellationen häufig komplex. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Sie direkt vor dem Arbeitsgericht. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

  • Für Arbeitnehmer: Prüfung von Kündigungen auf rechtliche Fehler, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und Verhandlung von Abfindungen.
  • Für Arbeitgeber: Beratung bei rechtssicheren Kündigungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung

Nicht jede Kündigung ist gleich. Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen ist und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl stattgefunden hat. Gerade in Frankfurter Großunternehmen mit Umstrukturierungen oder Standortschließungen ist die Sozialauswahl häufig fehlerhaft. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert in der Regel eine vorherige Abmahnung. Eine personenbedingte Kündigung, etwa wegen Krankheit oder fehlender Eignung, unterliegt strengen Voraussetzungen. In allen drei Fällen gilt: Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG läuft sofort. Handeln Sie jetzt.

Fristlose Kündigung: Was jetzt zu tun ist

Eine fristlose Kündigung ist die schärfste arbeitsrechtliche Maßnahme, die ein Arbeitgeber einsetzen kann. Sie ist nur bei einem schwerwiegenden wichtigen Grund nach § 626 BGB zulässig und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. In der Praxis sind viele fristlose Kündigungen angreifbar, weil der Grund nicht ausreichend schwerwiegend ist, die Frist versäumt wurde oder eine Abmahnung hätte vorausgehen müssen. Wir prüfen Ihre fristlose Kündigung sofort und handeln innerhalb der laufenden Fristen.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz greift noch nicht. Das bedeutet aber nicht, dass alles erlaubt ist. Auch in der Probezeit darf nicht aus diskriminierenden Gründen gekündigt werden. Schwangere genießen auch in der Probezeit besonderen Kündigungsschutz. Wer in der Probezeit gekündigt wird, sollte prüfen lassen, ob die Kündigung tatsächlich rechtmäßig war.

Kündigung während Elternzeit und Mutterschutz

Während der Elternzeit und des Mutterschutzes besteht ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine zuständige Behörde hat die Kündigung ausnahmsweise genehmigt. Wer während Elternzeit oder Mutterschutz eine Kündigung erhält, sollte diese nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen sofort, ob die Kündigung angreifbar ist.

Abmahnung in Frankfurt: Was jetzt zu tun ist

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Viele Arbeitnehmer unterschätzen sie oder tun sie als bloße Verwarnung ab. Das ist ein Fehler. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie umgehend prüfen lassen: Ist der Vorwurf berechtigt? Wurde sie ordnungsgemäß ausgesprochen? Ist sie verhältnismäßig? Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann und sollte aus der Personalakte entfernt werden. Wir prüfen Ihre Abmahnung und leiten sofort die nötigen Schritte ein.

Teilzeit, Minijob und mobiles Arbeiten

Auch Teilzeitkräfte und Minijobber genießen nach dem Kündigungsschutzgesetz vollen Schutz, sobald die Wartezeit von sechs Monaten abgelaufen ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Eine Kündigung wegen Teilzeit oder wegen der Beantragung von Teilzeit ist ausdrücklich unzulässig. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Arbeitnehmern zudem ein Recht auf Verringerung der Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen. Seit der Pandemie ist mobiles Arbeiten für viele Arbeitnehmer in Frankfurt zur Selbstverständlichkeit geworden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es aktuell nicht, aber vertragliche oder betriebliche Vereinbarungen können Ansprüche begründen. Wir prüfen Ihre Situation und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.

Betriebsübergang nach § 613a BGB

Wird ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil verkauft oder übertragen, tritt der neue Inhaber automatisch in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist ausdrücklich unzulässig. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer das Recht, dem Übergang zu widersprechen, was aber gut überlegt sein will, da der Widerspruch erhebliche Konsequenzen haben kann. Gerade in Frankfurt, wo Unternehmensübernahmen und Fusionen keine Seltenheit sind, ist § 613a BGB ein wichtiges Thema. Wir beraten Sie vor und nach dem Betriebsübergang.

Scheinselbständigkeit

Wer formal als Selbständiger oder Freelancer tätig ist, aber in der Praxis wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingebunden ist, gilt rechtlich als scheinselbständig. Die Folgen sind erheblich: Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Haftung des Auftraggebers und steuerliche Konsequenzen. Gerade in der Frankfurter IT-, Medien- und Finanzbranche ist Scheinselbständigkeit ein unterschätztes Risiko. Wir prüfen Ihren Status und beraten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber.

Arbeitsvertragsgestaltung und Befristungsfragen

Gerade in der Finanz- und Dienstleistungsbranche sind Arbeitsverträge oft komplex. Mit variablen Vergütungsbestandteilen, Bonusregelungen, Wettbewerbsverboten oder Rückzahlungsklauseln. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit komplexen Vergütungsstrukturen, Zielvereinbarungen und Bonusregelungen. Auch für Führungskräfte und Geschäftsführer.
  • Aufdeckung und Beseitigung von Klauseln, die rechtlich unwirksam sind oder Sie einseitig benachteiligen.
  • Beratung zu befristeten Arbeitsverhältnissen nach dem TzBfG. Ob sachgrundlose Befristung, Projektbefristung oder Kettenbefristung.

Arbeitszeugnisse

Wir prüfen und optimieren. Ein Arbeitszeugnis entscheidet mit über Ihren nächsten Karriereschritt. Gerade in wettbewerbsintensiven Branchen lesen potenzielle Arbeitgeber zwischen den Zeilen und wissen versteckte Negativformulierungen zu deuten.

  • Wir erkennen verklausulierte negative Formulierungen, die für den geübten Leser eindeutig sind und setzen eine Korrektur durch, die Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht.
  • Entspricht ein Zeugnis nicht Ihrer tatsächlichen Leistung, fordern wir die Korrektur ein und setzen sie notfalls gerichtlich durch.
  • Für Arbeitgeber übernehmen wir die Zeugniserstellung.

Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten

Am hiesigen Wirtschaftsstandort Frankfurt haben Gehaltsstreitigkeiten oft erhebliche Beträge zum Gegenstand. Etwa bei nicht ausgezahlten Boni, streitigen Provisionen oder umstrittenen variablen Vergütungsbestandteilen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Durchsetzung ausstehender Bonuszahlungen, Provisionen, Überstundenvergütungen und sonstiger vertraglicher Ansprüche.
  • Abwehr ungerechtfertigter Rückforderungen und Prüfung, ob eine Gehaltskürzung überhaupt rechtlich zulässig war.
  • Prüfung und Durchsetzung tariflicher oder betrieblicher Ansprüche. Auch bei komplexen Vergütungsregelwerken und mehrstufigen Bonussystemen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Auch frankfurter Unternehmen stehen täglich vor der Herausforderung, arbeitsrechtliche Risiken zu managen. In einem Umfeld mit hoher Mitarbeiterfluktuation, internationalen Belegschaften und oft starker Mitbestimmung. Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen. Auch für internationales Personal und Expatriates.
  • Beratung bei Umstrukturierungen, Standortschließungen und Massenentlassungen unter Berücksichtigung von Konsultationspflichten und Sozialplanverhandlungen.
  • Begleitung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Von der ersten Verhandlung bis zur gerichtlichen Klärung.

Kollektives Arbeitsrecht und Betriebsratsfragen

Gerade in einer Stadt mit so vielen Großkonzernen, Banken und internationalen Unternehmen spielt das kollektive Arbeitsrecht eine besondere Rolle. Wir beraten Sie bei:

  • Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen. Wir begleiten Sie von der ersten Verhandlungsrunde bis zur abschließenden Einigung, auch bei komplexen Umstrukturierungsvorhaben.
  • Mitbestimmungsfragen nach dem BetrVG, insbesondere bei Einführung neuer Technologien, Überwachungssystemen oder mobiler Arbeit.
  • Einigungsstellenverfahren, Tarifkonflikten und der rechtlichen Begleitung von Arbeitskampfmaßnahmen.

Abfindungen und Aufhebungsverträge

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Gerade in einem Umfeld, in dem Diskretion und schnelle Lösungen oft im Interesse beider Seiten liegen. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei:

  • Strategischer Verhandlung von Abfindungen. Wir kennen die marktüblichen Größenordnungen und holen für Sie das Optimum heraus.
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen auf rechtliche Fallstricke, insbesondere bei Sperrzeit-Risiken beim Arbeitslosengeld.
  • Außergerichtlichen Einigungen, die schnell, diskret und für beide Seiten tragfähig sind.

Konflikte am Arbeitsplatz

Mobbing, Diskriminierung oder systematische Benachteiligung belasten nicht nur das Arbeitsklima, sie können auch erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wir setzen uns ein bei:

  • Mobbing, Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Religion und sonstiger unfairer Behandlung.
  • Ansprüchen nach dem AGG. Von der Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
  • Präventiven Maßnahmen für Arbeitgeber zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur Verbesserung des BetriebsklimasMaßnahmen zur Konfliktvermeidung und Verbesserung des Betriebsklimas.

Internationales Arbeitsrecht und Expats in Frankfurt

Ja. Das deutsche Arbeitsrecht gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Beschäftigten mit Arbeitsort in Deutschland. Kündigungsschutz, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und der Schutz vor Diskriminierung gelten für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen. Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag auf Englisch verfasst ist oder eine ausländische Rechtswahlklausel enthält, greift in der Regel das deutsche Arbeitsrecht. Wir beraten Sie auch auf Englisch.

  • Prüfung und Beratung zu Arbeitsverträgen in englischer oder einer anderen Sprache
  • Durchsetzung von Kündigungsschutz, Abfindungsansprüchen und Gehaltsstreitigkeiten für internationale Mitarbeiter
  • Beratung zu Entsendeverträgen, Dual-Employment-Konstruktionen und internationalem Privatrecht
  • Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit ausländischem Arbeitgeber oder ausländischer Rechtswahlklausel

Jetzt Termin vereinbaren – Ihre Experten für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte dulden oft keinen Aufschub. Fristen laufen, Verhandlungen müssen vorbereitet werden. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich. Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar und bieten Ihnen kurzfristige Termine, wenn die Situation es erfordert. Vereinbaren Sie noch heute Ihr unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei auf der Zeil.


Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main: Was Sie wissen müssen

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist die zuständige erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Stadtgebiet Frankfurt sowie in weiten Teilen des Rhein-Main-Gebiets. Mit seiner hohen Fallzahl – bedingt durch die Dichte an Unternehmen, Banken und internationalen Arbeitgebern, gehört es zu den größten und erfahrensten Arbeitsgerichten Deutschlands.


Wie teuer ist ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Viele Menschen zögern, einen Anwalt einzuschalten, aus Sorge vor unkalkulierbaren Kosten. Diese Sorge ist verständlich, aber in den meisten Fällen unbegründet. Im Arbeitsrecht sind die Gebühren gesetzlich geregelt und damit gut planbar.

Die Grundlage bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert Ihrer Sache, also dem wirtschaftlichen Wert des Konflikts, der sich aus dem Streitwertkatalog für Arbeitssachen ergibt. Bei einer Kündigungsschutzklage entspricht dieser dem dreifachen Monatsbruttolohn, bei einer Abmahnung oder Zeugnisstreitigkeit dem einfachen Monatsbruttolohn. Ob nur eine außergerichtliche Vertretung, ein Gerichtsverfahren oder beides stattfindet, beeinflusst die Gebühren ebenfalls. Das Gesetz sieht hierfür verschiedene Anrechnungen vor. Kommt es zu einer Einigung, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr.

Ein konkretes Beispiel: Bei einem Monatsbrutto von 4.000 Euro betragen die Gesamtkosten des gerichtlichen Verfahrens (ohne Einigung) 2.127,13 Euro. Darin ist alles enthalten, bis auf die Gerichtskosten. Bei 3.000 Euro Monatsbrutto sind es 1.786,49 Euro. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie gerne unseren Anwaltskostenrechner.

Unsere Erstberatung bieten wir Ihnen zum Festpreis von 99,95 Euro an. Dabei erläutern wir Ihnen auch die voraussichtlichen Kosten Ihrer konkreten Sache. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.

Wie viel kostet ein guter Anwalt pro Stunde?

Wir rechnen grundsätzlich nach gesetzlichen Gebühren ab, nicht nach Stunden. Das hat einen einfachen Grund: Nur so sind die Kosten für Sie von Anfang an transparent und abschließend kalkulierbar. Eine Stundenabrechnung kann am Ende teurer werden als erwartet und schafft Unsicherheit. Auf ausdrücklichen Wunsch bieten wir für reine Prüfungstätigkeiten auch Stundenarbeit an.

Kann ich einen Anwalt kostenlos anrufen?

Sie können uns jederzeit kostenlos anrufen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder eine erste Einschätzung zu erhalten. Die eigentliche Rechtsberatung ist kostenpflichtig, denn für jede Auskunft, die wir geben, haften wir. Die arbeitsrechtliche Erstberatung bieten wir Ihnen zu einem fairen Festpreis von 99,95 Euro an, wo das Gesetz bis zu 220 Euro vorsieht. So können Sie mit überschaubarem Einsatz herausfinden, wie Ihre rechtliche Ausgangslage ist und dann in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Wann muss man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Die ehrliche Antwort: so früh wie möglich. Gerade an einem Standort wie Frankfurt, an dem viele Arbeitgeber über erfahrene Rechtsabteilungen oder Hausjuristen verfügen, ist anwaltliche Unterstützung kein Luxus, sondern oft der entscheidende Unterschied. Zwar besteht vor den Arbeitsgerichten kein Anwaltszwang, doch die Praxis zeigt, dass Laien sowohl bei prozessualen Fragen als auch bei der inhaltlichen Argumentation schnell an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt: Im Arbeitsrecht werden Konflikte überdurchschnittlich oft durch Vergleiche, Aufhebungsverträge oder außergerichtliche Einigungen gelöst, und nicht selten passiert das spontan beim ersten Gerichtstermin. Wer dann nicht vorbereitet ist, wer Ansprüche vergisst oder falsche Zahlen nennt, verliert meist bares Geld. Bereits die bloße Einschaltung eines Anwalts führt häufig dazu, dass die Gegenseite den Ton mäßigt und ernsthaft verhandelt.

Wie lange nach Kündigung zum Anwalt?

So schnell wie möglich, idealerweise noch in der Woche, in der Sie die Kündigung erhalten haben. Nach § 4 KSchG gilt eine strikte Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel das Recht, die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen. Unabhängig davon, wie viele formale oder inhaltliche Fehler die Kündigung enthält. Dabei muss es nicht zwingend zur Klage kommen: Die Frist gibt auch den Rahmen für außergerichtliche Verhandlungen vor. Wir prüfen Ihre Kündigung und stellen sicher, dass keine Frist versäumt wird.

Kanzlei Sachse – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt!


 Ihr Rechtsanwalt & Fachanwalt in Frankfurt am Main

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Tel. 069-95199207, Fax 069-95199208,

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